Gestaltpraxis am Hagedorn: Organisatorisches
In den Einzelsitzungen erforschen wir Ihren derzeitigen Zustand und reaktivieren damit Ihre Selbstheilungskräfte.
Bedeutsame Erfahrungen aus ihrer persönlichen Geschichte können zum Verständnis aktueller Konstellationen beitragen.
Als Psychotherapeutin halte ich mich an die Schweigepflicht und wahre Ihre Anonymität. In beruflicher Supervision wird über Klienten daher immer ohne Nachnamen gesprochen.
Über bereits vorliegende Diagnosen muss ich informiert werden, seien sie physisch oder psychisch. Dies betrifft auch die Einnahme von Medikamenten.
Ein bereits vereinbarter Termin kann rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Tage vor dem Termin von Ihnen abgesagt werden. Falls der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, werden die Kosten als Schadensersatz in Rechnung gestellt.
Eine Erstattung über die Krankenkasse ist bei Zusatzversicherten auf Antrag möglich. Hier werden 60 – 80% der Kosten erstattet.
Das Ende der gemeinsamen Sitzungen erfolgt nach Absprache mit mir. Zum Abschluss gehören zwei Gestaltsitzungen.
Die Gestalttherapeutische Beratung ist keine Heilbehandlung im Sinne der Heilgesetzgebung.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos und dauert in der Regel 30 Minuten.
Um einen Wachstumsprozess zu begleiten braucht es einen wöchentlichen Rhythmus, maximaler Abstand: zwei Wochen.